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Aufnahmekriterien

Alter: zwischen 3 und 14 Jahren

Die Kinder und Jugendlichen verfügen über mindestens durchschnittliche Intelligenz und können nach einer Angewöhnungsphase in einer öffentlichen Schule integriert werden. Bei Kindern und Jugendlichen mit schweren sozialen Beeinträchtigungen werden geeignete Massnahmen getroffen, um eine möglichst rasche Integration in der öffentlichen Schule zu ermöglichen. Um eine Überforderung zu vermeiden, werden sie in der ersten Zeit intern beschult und in Absprache mit den zuständigen Lehrkräften schrittweise in der neuen Umgebung und der Schule integriert.

Die Integrationsphase kann zwischen zwei Wochen und zwei Monaten dauern und wird individuell auf das jeweilige Kind angepasst. Unterstützende Therapien und Lernhilfen werden durch die Zusammenarbeit mit externen Fachkräften sichergestellt.

Kinder und Jugendliche mit schwerer Suchtmittelabhängigkeit, schweren Persönlichkeitsstörungen oder einer geistigen, respektive körperlichen Behinderung können nicht aufgenommen werden.

Die Beurteilung von Vorkommnissen, die zu einem Ausschluss des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen führen, liegt bei der die Geschäftsführerin. Dies sind unter anderem schwere Verstösse gegen unsere Heimregeln sowie selbst- und fremdgefährdende Handlungen.